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Firma: Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen pgHosting Patrick Gärtke Stand 16.März 2008

§1 Das Unternehmen pgHosting Patrick Gärtke, im weiteren Verlauf Anbieter genannt, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis der im Internet unter www.pghosting.de ersichtlichen Angebote, sofern nicht anders in Form einer Leistungsbeschreibung oder einer Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.

§2 Im Falle einer gravierenden Änderung zu erheblichen Ungunsten des Auftraggebers ist dieser berechtigt, seinen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Sofern der Anbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, wird der Auftraggeber hiervon via Mail über die Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 14 Tagen widerspricht. Anbieter und Auftraggeber haben dann das Recht, die Vereinbarungen außerordentlich aufzulösen.

§2.1. Alle Dinge, die einen Vertragsabschluss, dessen Erfüllung sowie Kündigung betreffen, einschließlich Finanzverkehr, erfolgen auf elektronischem Wege (Email).

§3 Erreichbarkeit der Internetserver / Verfügbarkeit der Internetanbindung

Der Anbieter garantiert dem Auftraggeber im Falle eines Webhosting-Dienstleistungsvertrages eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel. Ferner gilt dieser Wert auch bei Abschluß eines Server- oder Colocationvertrages, wobei sich hier die Garantie nicht über die Verfügbarkeit der Internetanbindung hinaus bezieht, da der Auftraggeber hier freilich selbst für die ihm zu Verfügung stehende Technik im Falle eines Server- oder Colocationsvertrages verantwortlich ist - sofern nicht ausdrücklich anders geregelt (zum Beispiel sogenannte Managed Server Optionen). Sofern der Anbieter aus besonderen Gründen heraus den Wechsel des Rechenzentrums in Betracht zieht, wird der Anbieter mindestens 14 Tage vorher den Auftraggeber hiervon informieren. Der Anbieter verpflichtet sich, die Unterbrechung der Dienste-Verfügbarkeit möglichst kurz zu halten sowie diese Aktivitäten auf die Nachtzeiten (22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) zu beschränken. Eventuell dabei entstehende Ausfallzeiten sind ausdrücklich nicht auf die Verfügbarkeitsgarantie des Anbieters anzurechnen.

§4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers bezüglich der Servernutzung

Der Auftraggeber ist berechtigt, sofern er die Dienstleistungen des Anbieters in Form eines Webhosting-Dienstleistungsvertrages benutzt, auf dem für den Auftraggeber reservierten Teil des Servers zuzugreifen und hierauf seine Daten abzulegen. Der Auftraggeber ist selbstständig für die Wartung und Pflege seines hinterlegten Contents verantwortlich und erklärt bei Nutzung der Server des Anbieters bzw. bei Veröffentlichung des Contents die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.

Sofern der Auftraggeber den Anbieter einen wiederverkaufsfähigen Webhosting-Dienstleistungsvertrag vereinbart, kann der Auftraggeber hier selbstständig Kunden auf den Servern des Anbieters im Rahmen seiner gewählten Leistungskriterien verwalten.

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Dienstleistungen des Anbieters zu vertragswidrigen Zwecken zu missbrauchen. Dazu zählen insbesondere die Veröffentlichung oder Verbreitung von

-national oder international urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme, Software), Kinderpornographie, volksverhetzende

-extremistische oder gewalttätige Inhalte bzw. Anleitungen, Handlungen oder Vorführungen dazu.

Sonstige erotische oder pornographische Inhalte sind erlaubt, sofern ausreichende Zugangsbeschränkungen im Sinne der Jugendschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Sofern der Auftraggeber gegen diese Auflagen verstößt, ist der Anbieter berechtigt, diese Verstöße sofort zu unterbinden. Sofern kein Eingreifen möglich erscheint, ist der Anbieter berechtigt, die Webhosting-Dienstleistungen bzw. die Bereitstellung der Server oder Colocation abzubrechen durch sofortige Abschaltung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland ist der Anbieter hier dann verpflichtet, die Behörden zu informieren. Ferner behält sich der Anbieter das Recht vor, selbstständig straf- oder zivilrechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Ansprüche Dritter, die gegen den Anbieter gestellt werden, sind vollumfänglich vom Auftraggeber zu tragen. Dem Anbieter steht ferner das Recht zu, bei anhandelnden Verstößen abgeschlossene Verträge mit einer Frist von 14 Tagen fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall dem Anbieter Schadenersatz, der sich im folgenden aus §12 ergibt. Auftraggeber, die Dienstleistungen des Anbieters weitervermitteln, werden aufgefordert, die Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters zu überwachen, sofern möglich. Sollte dies dem Auftraggeber in diesem Fall unmöglich sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter sofort über einen Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen zu informieren, so dass der Anbieter reagieren kann. Der Anbieter behält sich vor, im Falle eines nötigen Einschreitens zur Sicherstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland eventuell angefallene Aufwendungen, Schäden oder Arbeitsdienstleistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass er besonders rechenintensive Anwendungen oder kontinuierliche Socket-Verbindungen per SSH nicht verwenden darf.

§5 Zugangsdaten

Der Auftraggeber erhält nach ordnungsgemäßer Übersendung aller relevanten vertraglichen Bestandteile Zugangsdaten, die es ermöglichen, auf die an das Internet fest angeschlossenen Server des Anbieters für die vertraglich geregelten Zwecke zuzugreifen, um je nach beauftragter Leistung diverse Änderungen vorzunehmen oder vertrauliche Daten wie Rechnungen oder den aktuellen Verbrauch an Datentransfervolumen einzusehen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen. Der Auftraggeber wird ermahnt, die Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nötigenfalls Sicherungskopien in ausgedruckter Textform vorzuhalten. Sofern der Auftraggeber seine Zugangsdaten neu anfordert, ist der Anbieter berechtigt, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, den Anbieter über einen eventuellen Verlust der Zugangsdaten an Dritte zu informieren, um eventuellen Missbrauch der Zugangsdaten zu verhindern.

§6 Datensicherung durch den Anbieter

Für Auftraggeber, die die Leistungen des Anbieters im Rahmen von Webhostingangeboten benutzen, nimmt der Anbieter in regelmässigen Abständen Sicherungskopien der Daten vor. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Daten nicht in Segmenten zurückgespielt werden können, sondern lediglich vollständig für einen kompletten physikalischen Server. Diese Maßnahme dient dazu, im Falle eines kompletten Serverausfalls eine unkomplizierte Wiederherstellung des letzten gespeicherten Zustandes wiederherzustellen. Auftraggeber, die Dienstleistungen des Anbieters im Rahmen eines Colocation- oder Serverangebotes nutzen sind selbstständig für die Bereithaltung von Datensicherungen angewiesen. Ferner gibt der Anbieter keinerlei Garantie auf die Aktualität der Sicherungskopien und weißt den Auftraggeber vorsorglich darauf hin, dass dieser selbstständig für seine Daten verantwortlich ist und auch dafür Sorge zu tragen hat, in regelmässigen Abständen eigene Sicherungen vorzunehmen.

§7 Mailserver, Blockierung von Spam/Viren

Sofern der Auftraggeber die Dienstleistungen des Anbieters in Form eines Webhostingangebotes benutzt, stellt der Anbieter dem Auftraggeber laut Leistungsbeschreibung die Möglichkeit zur Nutzung seiner Mail-Server zu Verfügung. Der Auftraggeber kann selbstständig seine Mailkonten verwalten und auch die Mail-Server des Anbieters für seine persönlichen Kommunikationszwecke benutzen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Mailserver des Anbieters für ungewollte Werbezwecke, dem Versand sogenannter Spam-Mails, zu verwenden. Setzt sich der Auftraggeber über dieses Verbot hinweg, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und darüber hinaus Schadenersatz aus §12 zu fordern. Weitere Ansprüche Dritter, die in diesem Fall gegen den Anbieter gestellt werden, sind vollumfänglich vom Auftraggeber zu tragen. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber ferner technische Lösungen bereit, die es ermöglichen, eine Vielzahl an Mails zu filtern, die unerwünschte Werbung oder Viren enthalten. Mit Viren infizierte Mails werden sofort vom Mailserver gelöscht. Als Spam erkannte Mails werden in einem extra angelegten IMAP-Mailordner 30 Tage vorgehalten und danach automatisch ebenfalls gelöscht. Der Anbieter kann kein absolut fehlerfreies Arbeiten dieser Funktionen garantieren, da gelegentlich auch Mails als Spam erkannt werden, die für den Auftraggeber keinen Spam darstellen können. Die vom Anbieter zu Verfügung gestellten Mechanismen zur Filterung arbeiten nach festen Regeln, jedoch ist es dem Auftraggeber möglich, die Blockierung von als sogenannten Spam erkannten Mails zu lockern. Ferner können als Spam erkannte Emails jederzeit via Webschnittstelle gelesen werden.

§8 Domains, Providerwechselanträge

Der Anbieter reserviert, sofern ein Auftrag vorliegt und in diesem festgehalten, dem Auftraggeber eine Domain. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er mit Wahl seines Domainnamens die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vergabebestimmungen der jeweiligen Domainvergabestelle (Registry) einhält. Ferner ist der Auftraggeber für Wahl und Zusammensetzung seiner gewählten Domain selbst verantwortlich. Der Anbieter belehrt den Auftraggeber, dass eventuelle Ansprüche Dritter aufgrund der gewählten Domain oder des darauf hinterlegten Contents zu Lasten des Auftraggebers gehen. Der Anbieter ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Anzahlung oder die volle Gebühr für die Bereitstellung einer Domain im Voraus zu berechnen. Im Falle einer Stornierung einer Domainregistrierung durch den Auftraggeber sind die vorausgezahlten Beträge nur in Ausnahmefällen zurückerstattbar, sofern der Anbieter selbst noch keinen Antrag zur Domaindelegierung abgeschickt hat. Providerwechselanträge zum Anbieter hin sind prinzipiell für den Auftraggeber kostenfrei. Es fallen lediglich die normalen Domaingebühren an. Der Auftraggeber hat im Falle einer Wechselabsicht zum Anbieter hin ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben an seinen alten Vertragspartner zu formulieren und dieses per Telefax oder Briefpost zu übermitteln. Der Anbieter benötigt von diesem Schreiben eine Kopie per Telefax.

§9 Berechnung des Datentransfervolumens

Dem Auftraggeber steht es frei, dass vom Anbieter monatlich kostenfrei zu Verfügung gestellte Datentransfervolumen zu nutzen. Mit Datentransfer gemeint sind jegliche Datenbewegungen, die durch die Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters entstehen. Auftraggeber, die Dienstleistungen im Rahmen von Webhostingangeboten nutzen, können den verbrauchten Datentransfer in der Verwaltungsoberfläche einsehen; Auftraggebern, die Dienstleistungen im Rahmen eines Server- oder Colocationvertrages benutzen, wird das Datentransfervolumen auf Basis von MRTG und SNMP direkt am dedizierten Switch-Port des Anbieters abgelesen. Diese Technik dient hier als Grundlage zur Berechnung des Datentransfervolumens gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat auch die Kosten für das Datentransfervolumen zu entrichten, dass durch Angriffe Dritter (zum Beispiel sogenannte DOS oder DDOS - Attacken) entstanden ist. Zur Messung des Datentransfer für andere Verträge, wird andere Software genutzt. Die Wahl dieser Software obliegt dem Anbieter und nicht dem Kunden. Das nicht verbrauchte monatliche Inklusiv-Datentransfervolumen kann nicht auf Folgemonate angerechnet werden.

§10 Daten des Auftraggebers, Datenschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine persönlichen Daten bei Auftragsbestätigung ordnungsgemäß und vollständig gegenüber dem Anbieter anzugeben. Ferner sind im Verlauf der geschäftlichen Beziehung die Daten jederzeit aktuell zu halten. Insbesondere bei Änderung der Rechtsform oder der aktuellen Postanchrift ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter zu benachrichtigen. Der Anbieter garantiert dem Auftraggeber eine vertrauliche Nutzung seiner Daten zum Zwecke der Abrechnung, der Domaindelegierung bzw. bei Aufforderung zur Herausgabe durch die Behörden nach richterlicher Anordnung. Ebenfalls zur Weitergabe berechtigt ist der Anbieter im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers.

§11 Rechnungslegung, Zahlungsverzug, Preisänderungen

Alle Rechnungen des Auftraggebers werden ihm auf elektronischem Wege zugänglich gemacht. Je gewünschter Papierrechnung werden 2,00 EURO innerhalb Deutschlands berechnet. Für andere Länder erfolgt die Preisauskunft auf Anfrage.
Das Zahlungsziel des Anbieters beträgt 10 Tage, wobei der Auftraggeber im Normalfall die Rechnung in dieser Frist zu überweisen hat. Gegebenenfalls kann der Anbieter vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung verlangen, um Rechnungen vom Konto des Auftraggebers einzuziehen. Sofern es hier zu einer Rücklastschrift kommt, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens 10,00 EURO, zu berechnen. Spesen und Gebühren im internationalen Zahlungsverkehr sind vom Auftraggeber zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Webhostingdienstleistungen 12 Monate im Voraus berechnet, bei Server- und Colocationverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, Domainregistrierungen werden je nach Leistungsbeschreibung 12 oder 24 Monate im Voraus abgerechnet. Der Auftraggeber kommt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland automatisch 30 Tage nach Rechnungslegung, auch ohne vorherige Mahnung, in Verzug. Im Verzugsfall berechnet der Anbieter Zinsen in Höhe von acht Prozent jährlich über dem Basiszins und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Auftraggebers sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet der Anbieter für jede Mahnung eine Bearbeitsungsgebühr von 5,00 EURO. Der Anbieter ist im Verzugsfallberechtigt, die Betreibung der Forderungen einem Inkassobüro oder den öffentlichen Gerichten zu überlassen. Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Im Falle einer Sperrung, oder Entsperrung der Dienstleistungen durch den Anbieter bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Gebühr zu berechnen.
Der Anbieter ist berechtigt, Preisänderungen mit einer Frist von 30 Tagen durchzuführen. Sofern die Preiserhöhungen mehr als 15% im Kalenderjahr betragen, ist der Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende hin, berechtigt.

§12 Vertragslaufzeit, Kündigung, Schadenersatz

Alle Verträge zwischen Anbieter und Auftraggeber werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern der Auftraggeber, oder der Anbieter nicht meiner Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um weitere 12 Monate. Die Zustellung der Kündigung durch den Auftraggeber hat schriftlich per Brief oder Telefax zu erfolgen. Sofern der Auftraggeber die Dienstleistungen des Anbieters in Form eines Colocationvertrages nutzt, ist der Auftraggeber bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die Kosten des Anbieters für den Ausbau des Equipements und der Zurücksendung zum Auftraggeber hin zu übernehmen. Sofern der Auftraggeber Domain(s) beim Anbieter (mit) kündigt, hat der Auftraggeber dem Anbieter schriftlich mitzuteilen, inwiefern die Domain gelöscht oder zum Providerwechsel freigegeben werden soll. Der Auftraggeber hat im Falle eines Providerwechselantrages 30 Tage Zeit, die betroffenen Domains zu einem anderen Provider seiner Wahl zu transferieren. Nach Ablauf der 30 Tages-Frist ist der Anbieter berechtigt, die Domain(s) zu löschen bzw. sofern dies nicht möglich ist, weiterhin zu berechnen. Im Falle dessen ein Auftraggeber kündigt die für ihn registrierten Inklusivdomains, so kann dieser erst eine neue Gratis-Domain erhalten, wenn die gekündigte Registrierungsperiode abgelaufen ist.

Dem Anbieter steht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn technische oder rechtliche Standards dem Anbieter unmöglich machen, seine Dienstleistungen weiterhin ganz oder teilweise zu erbringen.

Dem Anbieter steht zudem bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Auftraggeber Schadenersatz zu. Dieser stellt sich aus den Kosten zur Beseitigung der Vertragsverletzung sowie pauschalem Schadenersatz der Vergütung der Dienstleistungen bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zusammen.

Für die Bearbeitung derartiger Verstöße behält sich der Anbieter vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 EURO zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§13 Haftungsausschluß, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

Für Schäden haftet der Anbieter nur dann, wenn er oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von pgHosting oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung vom Anbieter ausgeschlossen.

Die Haftung von pgHosting wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

Alle Angebote sind freibleibend und gelten erst dann als angenommen, wenn diese durch den Anbieter bestätigt werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliches Sondervermögen hat oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Chemnitz. pgHosting ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für die von pghosting auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Rossau. Weitere mündliche Nebenabreden zwischen Auftraggeber und Anbieter bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines einzelnen Punktes der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur vollständigen Ungültigkeit. Vielmehr ist die eventuell betroffene Klausel durch eine zu ersetzen, die dem Gewollten am nächsten erscheint.

      pgHosting Patrick Gärtke - Hainichener Str. 9 - 09661 Rossau